Mitwirkungsgremien

 

 

 

Schulkonferenz

Schüler

 

5 SuS der Schule

 

gewählt aus der Konferenz der Schülerinnen und Schüler

Eltern

 

5 Eltern der Schule

 

gewählt in der Elternkonferenz aus der Gesamtheit aller Eltern

Lehrkräfte

 

4 Lehrkräfte der Schule + Schulleiter

 

gewählt aus der Konferenz der Lehrkräfte

Die Schulkonferenz berät und entscheidet im Rahmen von § 7 Abs. 1 die wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten. Die Schulkonferenz entscheidet insbesondere über

  1. die Grundsätze für die Zusammenarbeit von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften und dem sonstigen pädagogischen Personal in der Schule,
  2. die Haus- und Pausenordnung sowie die Grundsätze der Raumverteilung,
  3. das Einvernehmen mit dem Schulträger bei der Namensgebung,
  4. die Ausnahmen von der Fünf-Tage-Schulwoche, den täglichen Unterrichtsbeginn und die variablen Ferientage im Einvernehmen mit dem Träger der Schülerbeförderung,
  5. die Grundsätze für die Arbeit von Schülergruppen,
  6. die Grundsätze für das Warenangebot zum Verkauf in der Schule im Rahmen zugelassener gewerblicher Tätigkeit sowie über die Grundsätze zu Art und Umfang möglicher Werbung,
  7. die grundsätzliche Verteilung der Mittel, über deren Verwendung die Schule selbst entscheiden kann,
  8. die Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben,
  9. die Durchführung außerunterrichtlicher schulischer Veranstaltungen,
  10. die Grundsätze für die Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen, insbesondere im Zusammenhang mit Projekten zur Öffnung der Schule sowie zur Berufsberatung und
  11. die Vereinbarung von Schulpartnerschaften.

Elternkonferenz

Die Elternkonferenz vertritt die schulischen Interessen aller Eltern einer Schule. Die Elternkonferenz kann Versammlungen aller Eltern der Schule einberufen. Diese Versammlungen dienen der Unterrichtung und Aussprache über wichtige schulische Angelegenheiten.

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